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Kann ich die Versicherungen die das Haus betreffen auf den Mieter umlegen?

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Ja, als Vermieter können Sie bestimmte Versicherungskosten im Rahmen der Nebenkosten auf den Mieter umlegen. Hier sind einige wichtige Punkte dazu:

  • Gesetzliche Regelung: Gemäß § 2 Nr. 13 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) sind die Kosten für Sach- und Haftpflichtversicherungen des Vermieters für das Mietobjekt ausdrücklich als umlagefähige Betriebskosten aufgeführt. Dazu gehören:
    • Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- und sonstige Elementarschäden.
    • Glasversicherung.
    • Versicherung des Öltanks.
    • Versicherung des Aufzugs
    • Beachten Sie jedoch, dass bei der Elementarschadensversicherung das Wirtschaftlichkeitsgebot gemäß § 556 BGB besonders berücksichtigt werden muss. Dies bedeutet, dass der Vermieter wirtschaftlich handeln und ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis beachten muss.
  • Transparenz und Nachvollziehbarkeit: Wenn Sie die Kosten für die Gebäudeversicherung auf den Mieter umlegen möchten, sollten Sie eine klare und nachvollziehbare Abrechnung vorlegen. Dies kann im Mietvertrag oder in einer Betriebskostenvereinbarung festgehalten werden.
  • Einsicht in Versicherungsunterlagen: Mieter haben das Recht, Einsicht in die Versicherungsunterlagen zu nehmen. Als Vermieter sollten Sie sich um eine günstige Gebäudeversicherung bemühen und überhöhte Kosten vermeiden.

Bitte beachten Sie, dass Prämienerhöhungen aufgrund konkreter Schadensfälle nicht auf die Mieter umgelegt werden können. Wenn Sie weitere Fragen haben, stehe ich gerne zur Verfügung!

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