In Deutschland gibt es bestimmte Regeln und Fristen, die Vermieter beachten müssen, wenn sie die Miete für eine Immobilie erhöhen möchten. Hier sind einige wichtige Punkte:
- Erste Mieterhöhung: Die erste Mieterhöhung darf frühestens nach 12 Monaten erfolgen. Der neue Mietbetrag muss jeweils konkret beziffert sein. Das bedeutet, dass ein fester Betrag genannt werden muss, um den sich die Miete steigert.
- Ankündigungsfrist: Nach Erhalt des Schreibens kann die Miete erst nach Verstreichen von zwei vollen Kalendermonaten erhöht werden. Der neue Mietbetrag gilt dann ab Beginn des dritten Monats.
- 15-Monatsfrist: Mieter müssen eine Mieterhöhung nur alle 15 Monate hinnehmen. Erfolgt sie in kürzeren Abständen, können die Mieter ihre Zustimmung verweigern.
- Kappungsgrenze: Zwar können Vermieter die Miete prinzipiell alle 15 Monate erhöhen, aber der Gesetzgeber hat eine Kappungsgrenze festgelegt. Innerhalb von drei Jahren darf die Kaltmiete um nicht mehr als 20 % steigen, es sei denn, es handelt sich um Ballungsräume, in denen Wohnraum knapp ist.
Wenn Sie eine angekündigte Mieterhöhung erhalten, haben Sie Zeit, darüber nachzudenken und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen. Nutzen Sie diese Bedenkzeit, um sicherzustellen, dass die Erhöhung rechtmäßig ist. Bei Unsicherheiten können Sie sich an Experten wenden, um das Anliegen Ihres Vermieters fachkundig prüfen zu lassen.