Ein Immobilienmakler ist ein Gewerbetreibender, der zwischen Eigentümern und Interessenten von Immobilien vermittelt. Er weist Gelegenheiten für Kauf- oder Mietverträge nach oder vermittelt diese. Wenn durch seine Vermittlung ein Vertrag zustande kommt, erhält der Immobilienmakler eine Provision, auch Courtage genannt. Diese Provision wird üblicherweise nach dem Kauf- oder Mietpreis festgelegt. In Deutschland benötigt ein Immobilienmakler eine behördliche Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung, um tätig zu werden.
Zu den Aufgaben eines Immobilienmaklers gehören unter anderem:
- Ermittlung des Verkaufswertes der Immobilie
- Durchführung von Behördengängen
- Vermarktung der Immobilie
- Organisation von Besichtigungen
- Vertragsverhandlungen und Aufsetzen des Kaufvertrages
- Begleitung zum Notartermin und Objektübergabe
- Beratung nach dem Verkauf.
Die Tätigkeit eines Immobilienmaklers ist also vielfältig und erfordert Fachkenntnisse im Immobilienbereich sowie in rechtlichen Angelegenheiten.