Straßenausbaubeiträge sind eine Art von Kommunalabgabe, die für bestimmte Maßnahmen des Straßenbaus sowie der Straßenentwässerung erhoben wird. Der Straßenausbaubeitrag hat seine rechtliche Grundlage allein in den Kommunalabgabengesetzen der Bundesländer und ist deshalb nicht zu verwechseln mit dem Erschließungsbeitrag nach den Regelungen des (Bundes-)Baugesetzbuches/BauGB.
Während der Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung einer Verkehrsanlage (Straße, Weg, Platz) erhoben wird, ist Gegenstand des Straßenausbaubeitrags eine später auf die erstmalige Herstellung folgende, also eine nachträgliche, Herstellungsmaßnahme an einer Verkehrsanlage.
Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist in 7 Bundesländern zurzeit üblich 1. Die Höhe des Beitrags hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Art der Maßnahme, der Größe des Grundstücks, der Anzahl der Anlieger und der Art der Straße .