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Was kann ich in meiner selbst genutzten Immobilie von der Steuer absetzen?

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Selbstgenutztes Wohneigentum ist aus steuerlicher Sicht kaum attraktiv. Während vermietete Objekte vom Finanzamt als Investitionsgut betrachtet werden und dadurch einige Kosten steuerlich abgesetzt werden können, ist dies bei Selbstnutzung nicht der Fall. Dennoch gibt es einige Kosten, die Sie bei einer selbstgenutzten Eigentumswohnung steuerlich absetzen können:

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Hierzu zählen reiner Arbeitslohn von beispielsweise Gärtnern oder Haushaltshilfen. Maximal absetzbar sind 510 Euro (sofern die Helfer als Minijobber bei der Jobzentrale gemeldet sind) oder maximal 4.000 Euro, wenn die Helfer sozialversicherungspflichtig angestellt oder selbstständig tätig sind. Die Kosten inklusive Mehrwertsteuer können Sie in der Steuererklärung angeben.
  • Handwerkerleistungen: Kosten für Handwerkerleistungen wie das Verlegen von Parkett, Tapezieren, Streichen, Wartung der Heizungsanlage, Fassadenarbeiten, Austausch von Fenstern und Türen sowie Gebühren für den Schornsteinfeger können abgesetzt werden. Akzeptiert werden nur die Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, keine Materialkosten. Hierbei sind 20 Prozent der Kosten absetzbar, maximal 1.200 Euro pro Jahr.
  • Erhaltungskosten: Als Selbstnutzer können Sie nach dem Kauf der Eigentumswohnung Erhaltungskosten steuerlich absetzen. Konkret schreiben Sie über zehn Jahre jährlich 9 Prozent der Kosten ab – insgesamt also 90 Prozent der Kosten.

Bitte beachten Sie, dass dies eine allgemeine Übersicht ist und es ratsam ist, einen Steuerberater zu konsultieren, um Ihre individuelle Situation zu berücksichtigen.

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