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Was passiert, wenn ich eine Immobilie unter Wert verschenke?

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Wenn Sie eine Immobilie in Deutschland unter ihrem tatsächlichen Wert verschenken, kann das Finanzamt dies als eine gemischte Schenkung betrachten. Das bedeutet, dass der unentgeltliche Teil der Übertragung als Schenkung angesehen wird und Schenkungssteuer anfallen könnte. Hier sind einige wichtige Punkte dazu:

  • Bewertung der Immobilie: Der Verkehrswert der Immobilie wird herangezogen, um die Höhe der Schenkung zu ermitteln.
  • Freibeträge: Wenn der Wert der Immobilie die persönlichen Freibeträge übersteigt, fällt Schenkungssteuer an.
  • Steuerklassen: Die Höhe der Schenkungssteuer hängt auch von der Steuerklasse des Beschenkten ab.
  • Gestaltungsmöglichkeiten: Es gibt Möglichkeiten, die Schenkungssteuer zu umgehen, wie z.B. die Schenkung in mehreren Teilen oder die Wertminderung durch ein Nießbrauchrecht.

Es ist wichtig, sich vor einer Schenkung umfassend zu informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.

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