Die Abschreibung von Immobilien ist ein wichtiger Aspekt für Kapitalanleger und Vermieter. Sie wird auch als Absetzung für Abnutzung (AfA) bezeichnet. Hier sind einige wichtige Punkte dazu:
Was ist die AfA? Die AfA basiert auf der Annahme, dass eine Immobilie durch den Gebrauch abgenutzt wird und an Wert verliert. Sie wirkt sich steuerlich aus und berücksichtigt den Wertverlust des Gebäudes über die Zeit.
In welchen Fällen können Immobilien abgeschrieben werden? Vermieter können die Anschaffungskosten eines vermieteten Gebäudes steuerlich geltend machen. Die Kosten werden je nach Baujahr auf 40 Jahre (für Gebäude nach 1924) oder 50 Jahre (für Gebäude nach 2023) verteilt. Die AfA ist wichtig, um die Rendite nach Steuern zu kalkulieren.
Besonderheiten bei Abschreibungen:
- Denkmalimmobilien: Selbstnutzer profitieren von Abschreibungen, und es gibt eine Sonder-AfA für Denkmäler.
- Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung: Bei verkürzter Nutzungsdauer (z. B. durch Abriss) erfolgt eine spezielle Abschreibung.
Was passiert mit der AfA beim Immobilienverkauf? Die AfA wird beim Verkauf berücksichtigt. Nach dem Abschreibungszeitraum ist das Gebäude vollständig abgeschrieben.
Wie hoch ist die AfA? Lineare Abschreibung: Für privat vermietete Immobilien nach 1924 beträgt die lineare Abschreibung 2 Prozent pro Jahr. Ab 2023 erhöht sich die lineare Abschreibung auf 3 Prozent (entspricht etwa 33 Jahren Nutzungsdauer) .
Bitte beachten Sie, dass dies eine vereinfachte Erklärung ist. Bei spezifischen Fragen sollten Sie einen Steuerberater konsultieren.