Die Deckenhöhe hat einen Einfluss auf die Berechnung der Wohnfläche. Laut der im Jahr 2004 in Kraft getretenen Wohnflächenverordnung gelten für Wohnungen innerhalb des Anwendungsbereichs dieser Rechtsvorschrift die folgenden Regeln zur Ermittlung der Wohnfläche in Abhängigkeit von der lichten Raumhöhe:
Alle Flächen mit einer Deckenhöhe unter 1,00 m werden überhaupt nicht zur Wohnfläche gezählt.
50 Prozent der Fläche mit einer lichten Raumhöhe zwischen 1,00 m und 2,00 m werden berücksichtigt.
Erst ab 2,00 m Raumhöhe zählt die Fläche vollständig zur Wohnfläche.