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Welche Kosten kann ich auf den Mieter umlegen?

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Im Rahmen der Nebenkostenabrechnung können Vermieter bestimmte Kosten auf die Mieter umlegen. Hier sind einige umlagefähige Nebenkosten, die Sie im Mietvertrag detailliert auflisten sollten:

  • Grundsteuer
  • Aufzugskosten
  • Wasserkosten
  • Abwassergebühr für Schmutzwasser und Niederschlagswasser
  • Müllabfuhr und Entsorgung von Sperrmüll
  • Straßenreinigung inklusive Schneeräumung
  • Gebäudereinigung
  • Gartenpflege und Pflege von Allgemeinflächen

Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Kosten umlagefähig sind. Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten, Instandsetzungskosten und Rücklagen sind nicht umlagefähig. Diese sollten Sie als Vermieter selbst tragen. Außerdem sollten Sie alle zwölf Monate eine Nebenkostenabrechnung an die Mieter schicken, um Rückzahlungen oder Nachzahlungen zu verrechnen1. Falls Sie Modernisierungsmaßnahmen durchführen, können Sie auch Modernisierungskosten auf die Mieter umlegen, jedoch maximal 8 Prozent der Modernisierungskosten pro Jahr.

Bitte beachten Sie, dass die genannten Informationen allgemeiner Natur sind und keine Rechtsberatung darstellen. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Fachanwalt für Mietrecht konsultieren.

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