Als Vermieter haben Sie bestimmte Rechte, die Sie ausüben können. Hier sind einige wichtige Punkte, die Sie berücksichtigen sollten:
- Mieterhöhung: Innerhalb enger gesetzlicher Vorgaben und Fristen haben Sie als Vermieter das Recht, die Miete zu erhöhen. Dabei müssen Gründe angegeben und genau dargelegt werden.
- Umlage der Betriebskosten: Alle Kosten für den Betrieb des Hauses können Sie als Vermieter gemäß den gesetzlichen Vorgaben auf die Mieter umlegen. Verwaltungskosten gehören nicht dazu. Sie sind in jedem Fall dazu verpflichtet, den Mietern eine Betriebskostenabrechnung vorzulegen.
- Missbrauch verbieten: Im Mietvertrag können Sie als Vermieter den Missbrauch der Wohnung untersagen. Zum Beispiel dürfen Mieter die Wohnung nicht gewerblich nutzen, wenn dies mit Kund:innenverkehr oder Lärmbelästigung einhergeht.
- Zutritt zur Wohnung: In bestimmten Situationen ist es trotz des geltenden Hausrechts Ihr Vermieterrecht, die Wohnung nach Absprache mit dem Mieter zu betreten. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Wasserrohrbruch vorliegt, Besichtigungen mit Nachmietern oder Kaufinteressenten stattfinden oder notwendige Reparaturen erledigt werden müssen.
- Kündigung: Als Vermieter können Sie das Mietverhältnis aufgrund von Eigenbedarf kündigen. Dabei sind jedoch enge gesetzliche Vorgaben und Fristen zu beachten. Bei wiederholter und bewiesener Störung des Hausfriedens oder Zahlungsverzug gehört es zu Ihren Vermieterrechten, eine fristlose Kündigung auszusprechen.