Den Energieausweis für Ihre Immobilie erstellen Personen mit besonderen Qualifikationen gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Dazu zählen beispielsweise Ingenieur:innen, Architekt:innen, Physiker:innen oder Handwerker:innen. Es gibt jedoch kein offizielles Zertifikat für die Zulassung. Sie sollten sich darauf verlassen können, dass diejenigen, die Ihnen den Ausweis ausstellen, die Anforderungen des GEG erfüllen. Wer vorsätzlich oder fahrlässig Energieausweise ohne Berechtigung ausstellt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro bestraft werden.
Die Kosten für einen Energieausweis variieren je nach Komplexität des Gebäudes und seiner energieverbrauchenden und -produzierenden Anlagen. Vermieter:innen dürfen die Kosten nicht auf die Mieter:innen umlegen. Ein Energieausweis umfasst in der Regel 5 Seiten und enthält neben den Energiekennwerten des Hauses auch weitere Angaben sowie Empfehlungen zur kostengünstigen Haussanierung. Wärmebedarfsausweise, die vor Mai 2014 ausgestellt wurden, oder Energiepässe, die nach der Energieeinsparverordnung als Energieausweise anerkannt wurden, können in der damals gültigen Form weiter verwendet werden – solange sie nicht älter als 10 Jahre sind.
Wenn Sie einen Energieausweis in Auftrag geben, lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass die Fachleute, die ihn ausstellen, dazu berechtigt sind. Vergleichen Sie verschiedene Angebote und informieren Sie sich über die jeweilige Fachkenntnis. Achten Sie darauf, dass die Aussteller:innen eine Berufshaftpflichtversicherung haben, die eventuell entstehende Ansprüche abdeckt, falls der Ausweis fehlerhaft ist. Weitere Informationen zur Datenerhebung, zum Ortstermin und zur Prüfung des Energieausweises finden Sie hier.