Die Mietpreisbremse ist eine Regelung, die in einigen Bundesländern Deutschlands gilt und die Mietpreise für Wohnungen begrenzt. Die Mietpreisbremse besagt, dass die Miete bei einer Neuvermietung nicht mehr als 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.
Um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln, können Sie einen Mietspiegel verwenden. Der Mietspiegel gibt Auskunft über die durchschnittliche Miete in einer bestimmten Region. Wenn es keinen Mietspiegel gibt, können Sie auch andere Quellen wie z.B. Online-Portale oder Zeitungsannoncen nutzen, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln.
Um die Mietpreisbremse zu berechnen, müssen Sie die ortsübliche Vergleichsmiete ermitteln und diese um 10% reduzieren. Wenn die Miete höher ist als die berechnete Mietpreisbremse, können Sie die Miete senken.